Hä­ufig ge­stell­te Fragen (FAQ)

Selbstverpflichtung

Hä­ufig ge­stell­te Fragen von ausserschulischen Akteuren 

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Selbstverpflichtung (PDF) von ausserschulischen Akteuren. Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert, um das Verständnis dieses Dokuments laufend zu verbessern.

Wenn Sie die gewünschte Antwort nicht finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

1. Transparenz, Nicht-Indoktrination, Wohl des Kindes

Wir informieren transparent über unsere Interessen und Positionierungen. Wir lehnen jede Indoktrinierung (Beutelsbacher Konsens) sowie Diskriminierung im Sinne von Artikel 8 der Schweizerischen Bundesverfassung ab. Wir verpflichten uns, das Wohl des Kindes gemäss der internationalen Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigten.

FAQ

Inwieweit sollten die Grundsätze des «Beutelsbacher Konsenses» in der Ausbildung von Betreuungspersonen berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung der Grundsätze des «Beutelsbacher Konsenses» ist bei der Ausbildung und Begleitung von Betreuungspersonen besonders wichtig.
Der erste Punkt des Konsenses ist für die Haltung des Redners/der Rednerin von entscheidender Bedeutung: «Es ist nicht erlaubt, einen Schüler mit irgendwelchen Mitteln zu zwingen, sich die Meinungen zu eigen zu machen, die man ihm aufzwingen will, und ihn auf diese Weise daran zu hindern, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Hier liegt in der Tat die Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination.» Die Organisation, die in einer Schule interveniert, muss sicherstellen, dass er/sie seinen/ihren Einfluss nicht ausnutzt, um die Schülerinnen und Schüler für seine/ihre Meinung zu gewinnen. Eine Haltung der Offenheit, der Toleranz gegenüber abweichenden Meinungen, des Dialogs und des Abstandnehmens muss in der Ausbildung erarbeitet werden.

Inwiefern ist es notwendig, den «Beutelsbacher Konsens» in einer pädagogischen Aktivität zu berücksichtigen?
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten offene Fragen beinhalten und die Schülerinnen und Schüler zu reflexiven Prozessen ermutigen. Sie berücksichtigen, dass es wichtig ist, über Werte zu diskutieren und zu reflektieren, anstatt sie vorzuschreiben. Ebenso sollten weder in den Unterrichtsmaterialien noch auf den Webseiten der Aktivität Aufforderungen zur Stimmabgabe oder zum politischen Engagement enthalten sein.

Müssen alle Vorstellungen/Meinungen in die Darstellung eines Themas einbezogen werden?
Es liegt in der Verantwortung der Lehrperson, Themen kontrovers zu behandeln und dafür zu sorgen, dass die zu einem Thema präsentierten Ansichten ausgewogen sind. Im Sinne der Emanzipation der Schülerinnen und Schüler ist es idealerweise auch Aufgabe der Lehrperson, kritisches Hinterfragen zu fördern.
Es liegt demnach nicht in der Verantwortung von ausserschulischen Akteuren, alle Standpunkte zu einem Thema darzustellen. Sie sind jedoch verpflichtet, einen Standpunkt, den sie vertreten, als solchen deutlich zu deklarieren. Ihre Ausbildung sollte es ihnen insbesondere ermöglichen, die Spannungsfelder, die Positionierung und die Argumentation der verschiedenen Akteure zu den von ihnen behandelten Themen und deren Entwicklung zu erkennen.

2. Keine Sympathisanten oder Mitglieder rekrutieren.

Wir verpflichten uns, im Kontext der im Katalog von éducation21 referenzierten Bildungsaktivitäten, weder für Anhänger und Anhängerinnen noch Mitglieder zu werben.

FAQ

Darf man im Rahmen eines Angebots auf Weiterbildungs- oder Studienangebote hinweisen, welche die Thematik aufgreifen und vertiefen?
Hinweise und Werbung für Studiengänge bzw. Aus- und Weiterbildungen fallen nicht unter diesen Punkt der Deklaration und sind somit zulässig.

Darf man im Rahmen des Angebots Werbung bzw. Nachwuchsförderung für Aufgaben betreiben, die im Angebot von dafür ausgebildeten Jugendlichen wahrgenommen werden?
Im Unterricht sollte auf eine proaktive Werbung verzichtet werden. Hingegen darf am Rande des Unterrichts im Gespräch mit interessierten Jugendlichen auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
 

3. Keine Spenden sammeln

Wir verpflichten uns, keine Spenden für oder in Verbindung mit den im Katalog von éducation21 referenzierten Bildungsaktivitäten zu sammeln, und halten die kantonalen Gesetze und Richtlinien für Fundraisingin der öffentlichen Bildung ein. Wir halten uns auch an die Charta für Bildungssponsoring.

FAQ

Können Spenden zur Finanzierung von pädagogischen Aktivitäten, die im Katalog von éducation21 aufgeführt sind, beantragt werden?
Pädagogische Aktivitäten können durch Spenden finanziert werden.

Können Spenden in Verbindung mit der schulischen Aktivität gesammelt werden?
Es dürfen keine Spenden direkt von Schülerinnen und Schülern oder ihren Eltern vor, während oder nach der Aktivität gesammelt werden. So dürfen in den Materialien, die den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt oder verlinkt werden, keine Einzahlungsscheine, Spendenanfragen oder Kontonummern enthalten sein.
Ein Spendenaufruf auf der Website der Organisation ist akzeptabel. Eine Erwähnung auf den Bildungsseiten oder in einem Bildungspaket ist jedoch nicht zulässig. Spendenanfragen können aber an Lehrerpersonen oder die Schulleitung gerichtet werden.

Ist es möglich, als Gegenleistung für eine schulische Intervention eine Sponsoring-Aktivität anzubieten?
Sponsoring- oder Förderaktivitäten können nicht direkt in Verbindung mit Schulaktivitäten angeboten werden. Organisationen können jedoch Lehrpersonen Hilfsmittel (z. B. Mappen) zur Verfügung stellen, die ihnen helfen, partizipative Projekte zu entwickeln, die im Rahmen der Schule oder auf persönlicher Ebene umgesetzt werden können.
Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die oft emotional berührten Schülerinnen und Schüler nicht während des Schulbesuchs dazu gedrängt werden, Massnahmen umzusetzen. Demzufolge sollten die Projekte nicht direkt den Schülerinnen und Schülern vorgeschlagen werden, sondern der Lehrperson, welche sie in Absprache mit der Schulleitung und der Klasse zusammen initiiert. Es wäre wünschenswert, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, auf freiwilliger Basis daran teilzunehmen.

Werden Aktivitäten, die von privaten Unternehmen oder politischen Parteien finanziert werden, im Katalog von éducation21 abgelehnt?
Die Art und Weise der Finanzierung ist kein Kriterium für Aufnahme oder Ablehnung in den éducation21-Katalog. Es wäre jedoch wünschenswert, dass die Organisation transparent über die Finanzierungsquellen, welche die Aktivität betreffen, berichtet.

4. Auf die Verteilung von Werbematerial verzichten

Weder verteilen wir Werbematerial an Schülerinnen und Schüler noch nehmen wir diese in Unterrichtsmaterialien auf. Wir verteilen nur Material mit einem pädagogischen Zweck/Mehrwert und übergeben dieses direkt der Lehrperson, die es mit Genehmigung der Schulleitung an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Wir halten uns an die kantonalen Gesetze und Richtlinien bezüglich Werbung und Promotion von Organisationen in der öffentlichen Bildung.

FAQ

Darf Werbung für unsere Leistungen, ein Newsletter etc. an Schulen versendet werden?
Die Einschränkung der Verteilung von Werbematerial gilt nur für Schülerinnen und Schüler. Es ist möglich, bei Bildungsabteilungen, Schulleitungen und Lehrkräften für Aktivitäten zu werben.

Ist es möglich, im Anschluss an ein Angebot einen «Markt» zu organisieren, der die Teilnahme von politischen Parteien oder NGOs einschliesst? Ist es in diesem Rahmen möglich, Gadgets oder Informationsmaterial an die Schülerinnen und Schüler zu verteilen?
Dies sollte im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen und im Rahmen einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Solch ein Vertrag würde über der unterzeichneten Selbstverpflichtung stehen.
Das verteilte Informationsmaterial sollte die oben unter Punkt 3 genannten Kriterien erfüllen und die Meinungsvielfalt so umfassend wie möglich repräsentieren.

Dürfen wir Geschenke (wie Gadgets, Give-aways und Info-Flyer), die keinen pädagogischen Zweck haben, abgeben?
Falls ein schriftlicher Vertrag mit der Schulleitung (bzw. den Lehrpersonen) besteht, ist dies möglich. Ein solcher Vertrag würde über der unterzeichneten Selbstverpflichtung stehen.

 

5. Beitrag zu vorausschauenden Überlegungen

Wir schlagen Bildungsaktivitäten vor, die eine zukunftsorientierte Betrachtung komplexer Themen ermöglichen. Die Aktivitäten orientieren sich an den Bedürfnissen der Schule, lassen sich in den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler integrieren und unterstützen die Lehrperson beim Ausführen ihres Bildungsauftrages.

FAQ

Im Moment gibt es keine wiederkehrenden Fragen.

6. Aktivitäten vorschlagen, die von Fachleuten geleitet werden

Wir sind bestrebt Aktivitäten anzubieten, die von Fachleuten mit pädagogischen Kompetenzen geleitet werden.

FAQ

Dürfen externe Expertinnen und Experten, die keine pädagogische Ausbildung haben, als Referentinnen oder Gruppenleiter in unserem Angebot zugezogen werden?
Ja, sofern die pädagogische Betreuung durch die Präsenz einer weiteren, ausgebildeten Person von Seite des ausserschulischen Akteurs gewährleistet ist. Die anwesende Lehrperson der involvierten Klasse ersetzt diese Person nicht.

7. Bildungsaktivitäten bewerten

Wir verpflichten uns, die Bildungsaktivitäten regelmässig zu evaluieren und Massnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung umzusetzen. 

FAQ

Im Moment gibt es keine wiederkehrenden Fragen.

Zu entdecken

Die Bildungsaktivitäten von ausserschulischen bzw. ausserbetrieblichen Akteuren

Die Hintergrundinformationen

Die Aktivitätsvorschläge

 

Kontakt

Christoph Frommherz
Unterricht
Ausserschulische Akteure
+41 31 321 00 25